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Produktsicherheit

Rechtskonformität und REACH

Allgemein

Eine der wichtigsten Anforderungen der Kunden an unsere Produkte ist, dass sämtliche Produkte nicht nur rechtskonform, sondern auch unter sicheren Bedingungen hergestellt, gehandhabt und verwendet werden. Unser Risikomanagement ist verantwortlich für die Einstufung und Kennzeichnung unserer Produkte nach CLP/GHS, für die Erstellung der Sicherheitsdatenblätter und die Klassifizierung für den Transport von Gefahrgut. 

REACH

Die Jentner Plating Technology GmbH ist als „nachgeschalteter Anwender“ (Downstream-user) gemäß der REACH-Verordnung 1907/2006 EG kategorisiert. Für die Registrierung der Stoffe sind hauptsächlich unsere Lieferanten in der Verantwortung. Diese haben uns einheitlich bestätigt, dass eine Vor-/Registrierung der gelieferten Produkte durchgeführt wird. Dies entbindet uns selbstverständlich nicht von den Risikominderungsmaßnahmen und der Informationspflicht gegenüber unseren Kunden. Sogenannte „besonders besorgniserregende Stoffe“ (SVHC) sowie Kandidatenstoffe für die Anhänge XIV oder XVII der REACH-Verordnung, werden im begleitenden Sicherheitsdatenblatt solcher Produkte, in denen diese in einer Menge von ≥ 0,1 % enthalten sind, in Abschnitt 3 angegeben. 

GHS

Alle Produkte, die gemäß der CLP-Verordnung (EG) 1272/2008 als gefährlich eingestuft sind, werden entsprechend gekennzeichnet. Die Transportklassifizierung wird für alle relevanten Verkehrsträger festgelegt. Als „Bekannter Versender“ wird Luftfracht von Jentner Plating Technology GmbH nach Durchführungsbestimmung (EU) 2015/1998 in die sichere Lieferkette gebracht. 

ChemG und ChemVV

Maßgeblich für den Schutz unserer Kunden und unserer Mitarbeiter sind das Chemikaliengesetz und die Chemikalienverbotsverordnung. Hierfür wurde unser Risikomanagement auf- und ausgebaut. Diese Abteilung ist ansprechbar für Kunden und Mitarbeiter bei Arbeitsschutz und/oder Risikobewertung.

KrWG

Damit eine  umweltverträgliche Verwertung oder Beseitigung der Abfälle gewährleistet bleibt hat, sich die Firma Jentner Plating Technology GmbH für die freiwillige Rücknahme der von ihr gelieferten Bäder und Chemikalien nach KrWG §25/26 entschlossen und besitzt dafür seit 06.2014 eine amtliche Genehmigung.